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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2004, 699
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2004, Seite: 699
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2004, 699:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom08.06.2004
- VIII ZB 31/04 -
Zur Begründung der fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzugs des Mieters
Wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug ist, kann der Vermieter fristlos kündigen. Der Zahlungsverzug muss bei einer einfachen Sachlage vom Vermieter nicht einzeln aufgeschlüsselt werden. Es reicht die Angabe des Saldos. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2004, 699 wird teils auch als „NZM 04, 699“, „NZM 2004, S. 699“ oder „NZM 04, S. 699“ zitiert.