Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 1999, 679
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 1999, Seite: 679
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 1999, 679:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom30.11.1998
- 5 W 810/98 -
Holzstapel von über 2 m Höhe und über 3 m Länge oder Breite muss Abstand zur nachbarlichen Grundstücksgrenze einhalten
Von einem Brennholzstapel von über zwei Metern Höhe und über drei Metern Länge oder Breite geht eine mit einem Gebäude vergleichbare Wirkung aus, so dass er nur mit einem gewissen Abstand an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 1999, 679 wird teils auch als „NZM 99, 679“, „NZM 1999, S. 679“ oder „NZM 99, S. 679“ zitiert.