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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 1999, 1039
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 1999, Seite: 1039
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 1999, 1039:
Landgericht Berlin, Urteil vom26.05.1998
- 64 S 266/97 -
Bis 23.00 Uhr muss geheizt werden - danach darf es kälter werden
Vermieter müssen dafür Sorge tragen, dass in der Zeit von 6:00 bis 23.00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 1999, 1039 wird teils auch als „NZM 99, 1039“, „NZM 1999, S. 1039“ oder „NZM 99, S. 1039“ zitiert.