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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZBau 2018, 618

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau),
Jahrgang: 2018, Seite: 618

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZBau 2018, 618:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom16.05.2018
- 5 U 1321/17 -

Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten

Hat eine Baufirma einen Dritten mit Arbeiten beauftragt und besteht nachher ein Baumangel, so muss der Bauherr vor Geltendmachung von Schadensersatz zwar erfolglos eine Frist zur Nachbesserung setzen. Er muss aber nicht den Ausgang des Prozesses der Baufirma gegen den beauftragten Dritten zur Klärung der Verantwortlichkeit abwarten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZBau 2018, 618 wird teils auch als „NZBau 18, 618“, „NZBau 2018, S. 618“ oder „NZBau 18, S. 618“ zitiert.