Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZBau 2017, 483
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau),
Jahrgang: 2017, Seite: 483
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZBau 2017, 483:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom02.03.2017
- 8 U 152/15 -
Mit Bauüberwachung beauftragter Architekt muss Spiegelverkehrtheit eines Bauplans erkennen
Wird einem mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt von seinem Auftraggeber ein Bauplan übergeben, der die vorgesehene Produktionsrichtung spiegelverkehrt wiedergibt, muss er dies erkennen. Andernfalls haftet er auf Schadensersatz wegen Verletzung der Bauüberwachungspflicht. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein Mitverschulden von mindestens 50 % anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZBau 2017, 483 wird teils auch als „NZBau 17, 483“, „NZBau 2017, S. 483“ oder „NZBau 17, S. 483“ zitiert.