Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZBau 2014, 177
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau),
Jahrgang: 2014, Seite: 177
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZBau 2014, 177:
Oberlandesgericht München, Urteil vom10.12.2013
- 9 U 543/12 -
Fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche wegen auf Dach einer Tennishalle installierten Photovoltaikanlage
Für eine auf dem Dach einer Tennishalle installierten Photovoltaikanlage gilt die fünfjährige Verjährungsfrist, wenn die Anlage fest mit der Tennishalle verbunden ist, sich wesentliche Teile der Anlage im Innenraum der Halle befinden und die Anlage für den Gebäudebestand und die Nutzung als Tennishalle von baulicher Bedeutung ist. In diesem Fall gilt die Solaranlage als Bauwerk im Sinne von § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZBau 2014, 177 wird teils auch als „NZBau 14, 177“, „NZBau 2014, S. 177“ oder „NZBau 14, S. 177“ zitiert.