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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZBau 2009, 181
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau),
Jahrgang: 2009, Seite: 181
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZBau 2009, 181:
Bundesgerichtshof, Urteil vom02.12.2008
- 1 StR 416/08 -
BGH: Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. Dabei kommt der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in "großem Ausmaß" in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZBau 2009, 181 wird teils auch als „NZBau 09, 181“, „NZBau 2009, S. 181“ oder „NZBau 09, S. 181“ zitiert.