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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZA 2014, 319

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA),
Jahrgang: 2014, Seite: 319

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZA 2014, 319:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.10.2013
- 1 ABR 31/12 -

Firmen-E-Mail-Adresse darf nicht für betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs verwendet werden

Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZA 2014, 319 wird teils auch als „NZA 14, 319“, „NZA 2014, S. 319“ oder „NZA 14, S. 319“ zitiert.




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