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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZA-RR 2015, 102

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 102

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZA-RR 2015, 102:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.03.2014
- 2 AZR 1071/12 -

Verschweigen von getilgten Strafen sowie eingestellten Ermittlungs­verfahren im Bewerbungsverfahren berechtigt nicht zur ordentlichen Kündigung bzw. zur Anfechtung des Arbeits­verhältnisses

Ein Bewerber muss im Rahmen des Bewerbungs­verfahrens bereits im Bundes­zentral­register getilgte Vorstrafen nicht gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber offenbaren. Auch muss er nicht über eingestellte Ermittlungs­verfahren aufklären. Der Arbeitgeber ist daher nicht berechtigt, dass Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZA-RR 2015, 102 wird teils auch als „NZA-RR 15, 102“, „NZA-RR 2015, S. 102“ oder „NZA-RR 15, S. 102“ zitiert.