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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NWB 2019, 2408

Zeitschrift: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB),
Jahrgang: 2019, Seite: 2408

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NWB 2019, 2408:

Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -

Beim Ersatz des Verdienst­ausfall­schadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienst­ausfall­schaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NWB 2019, 2408 wird teils auch als „NWB 19, 2408“, „NWB 2019, S. 2408“ oder „NWB 19, S. 2408“ zitiert.




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