Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NVwZ 1995, 518
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ),
Jahrgang: 1995, Seite: 518
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVwZ 1995, 518:
Amtsgericht Grünstadt, Urteil vom11.02.1994
- 2a C 334/93 -
Frustzwerge: Nachbar muss Gartenzwerge, die einen "Stinkefinger" zeigen oder entblößtes Hinterteil haben aus dem Garten entfernen
Werden Frustzwerge (z.B. Zwerge mit "Stinkefinger" oder entblößtem Hinterteil) in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen. Soweit der Aufsteller die Zwerge selbst hergestellt hat, kann er sich diesbezüglich nicht auf seine künstlerische Freiheit berufen, da die Zwerge klar erkennbar der Ehrverletzung und somit der Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde des Einzelnen dienten. Dies hat das Amtsgericht Grünstadt entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NVwZ 1995, 518 wird teils auch als „NVwZ 95, 518“, „NVwZ 1995, S. 518“ oder „NVwZ 95, S. 518“ zitiert.