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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NVwZ 1993, 505

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ),
Jahrgang: 1993, Seite: 505

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVwZ 1993, 505:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.11.1992
- V ZR 82/91 -

Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden

Nachbarn müssen Froschgequake erdulden und können grundsätzlich nicht verlangen, dass die Frösche entfernt werden, weil Frösche nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NVwZ 1993, 505 wird teils auch als „NVwZ 93, 505“, „NVwZ 1993, S. 505“ oder „NVwZ 93, S. 505“ zitiert.