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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NVwZ 1992, 455

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ),
Jahrgang: 1992, Seite: 455

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVwZ 1992, 455:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -

BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung

Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demon­strations­zwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NVwZ 1992, 455 wird teils auch als „NVwZ 92, 455“, „NVwZ 1992, S. 455“ oder „NVwZ 92, S. 455“ zitiert.