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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2018, 162
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 162
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2018, 162:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom20.12.2016
- 2 BvR 1541/15 -
BVerfG: Strafgefangener hat grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte
Ein Strafgefangener hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützte Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2018, 162 wird teils auch als „NStZ 18, 162“, „NStZ 2018, S. 162“ oder „NStZ 18, S. 162“ zitiert.