Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2018, 150
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 150
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2018, 150:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.09.2017
- 4 StR 274/16 -
BGH: Strafbare Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Strafverjährung aufgrund unterlassener Anklageerhebung
Erhebt ein Staatsanwalt keine Anklage, obwohl eine Verurteilung wahrscheinlich ist, und verjährt deshalb die Straftat, so macht er sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Verzögert er dagegen lediglich die Bearbeitung des Falls, ohne dass Verjährung eintritt, so liegt regelmäßig keine Rechtsbeugung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2018, 150 wird teils auch als „NStZ 18, 150“, „NStZ 2018, S. 150“ oder „NStZ 18, S. 150“ zitiert.