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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2017, 223
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 223
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2017, 223:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.11.2016
- 1 StR 354/16 -
BGH: Herumstehenlassen einer Flasche mit unverdünntem Gammabutyrolacton (GBL) begründet Pflicht zum Herbeirufen eines Notarztes bei Konsum des GBL durch Partygäste
Lässt ein Drogenkonsument auf einer Party eine Flasche mit unverdünntem GBL stehen und konsumiert einer der Partygäste das GBL in unbekannter Menge, so muss der Besitzer der Flasche ärztliche Hilfe herbeirufen. Tut er dies nicht und stirbt der Konsument, so kann eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge (§ 227 des Strafgesetzbuches - StGB) bestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2017, 223 wird teils auch als „NStZ 17, 223“, „NStZ 2017, S. 223“ oder „NStZ 17, S. 223“ zitiert.