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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2016, 523
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2016, Seite: 523
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2016, 523:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2016
- 2 StR 148/15 -
BGH: Strafbarkeit des Schulsekretärs wegen Bestechlichkeit aufgrund Abschluss von Scheingeschäften zwecks Erhalt von Provisionszahlungen
Ist ein Schulsekretär faktisch befugt über Bestellungen selbstständig zu entscheiden, so gilt er als Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB. Schließt er daher Scheingeschäfte mit einem Zulieferer ab, um dadurch Provisionszahlungen zu erhalten, macht er sich wegen Bestechlichkeit im Amt gemäß § 332 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2016, 523 wird teils auch als „NStZ 16, 523“, „NStZ 2016, S. 523“ oder „NStZ 16, S. 523“ zitiert.