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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2016, 216
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2016, Seite: 216
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2016, 216:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.01.2016
- 4 StR 532/15 -
BGH: Strafbarkeit wegen vollendeten Tankbetrugs setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus
Wer Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich bringt, ohne den Kaufpreis zu zahlen, begeht nur dann einen vollendeten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB, wenn der Tankvorgang vom Kassenpersonal bemerkt wird. Andernfalls liegt nur ein versuchter Betrug vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2016, 216 wird teils auch als „NStZ 16, 216“, „NStZ 2016, S. 216“ oder „NStZ 16, S. 216“ zitiert.