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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2015, 464
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2015, Seite: 464
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2015, 464:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.04.2015
- 4 StR 401/14 -
BGH: Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille spricht allein nicht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt
Allein eine die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigende Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille lässt nicht den Schluss einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu. Eine solche Blutalkoholkonzentration stellt aber ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2015, 464 wird teils auch als „NStZ 15, 464“, „NStZ 2015, S. 464“ oder „NStZ 15, S. 464“ zitiert.