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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2015, 457
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2015, Seite: 457
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2015, 457:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.03.2015
- 5 StR 521/14 -
BGH: Entblößung des Unterkörpers einer Frau genügt für Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs
Wird der Unterkörper einer widerstandsunfähigen Frau entblößt, liegt gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen vor. Denn eine solche Handlung weist nach dem äußerlichen Erscheinungsbild bereits einen eindeutigen Sexualbezug auf. Auf die subjektive Zielrichtung des Täters kommt es nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2015, 457 wird teils auch als „NStZ 15, 457“, „NStZ 2015, S. 457“ oder „NStZ 15, S. 457“ zitiert.