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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2013, 350
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 350
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2013, 350:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom08.11.2012
- 30804/07 -
EGMR: Zurückweisung einer Berufung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausbleiben des Angeklagten verstößt gegen die Menschenrechtskonvention bei Anwesenheit eines zur Vertretung bereiten Verteidigers
Wird eine Berufung im Rahmen eines Strafverfahrens deswegen zurückgewiesen, weil der Angeklagte unentschuldigt fernblieb, so liegt darin ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), wenn ein zur Vertretung bereiter Verteidiger anwesend ist. Durch die Nichtentscheidung über die Berufung wird dem Angeklagten in unzulässiger Weise das Recht auf Verteidigung nach Art. 6 Abs. 3 c) EMRK entzogen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2013, 350 wird teils auch als „NStZ 13, 350“, „NStZ 2013, S. 350“ oder „NStZ 13, S. 350“ zitiert.