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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2012, 449
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2012, Seite: 449
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2012, 449:
Landgericht Köln, Urteil vom07.05.2012
- 151 Ns 169/11 -
Religiöse Beschneidung erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung und ist strafbar / Eltern eines nicht einwilligungsfähigen Jungen sind nicht zur Einwilligung in Beschneidung berechtigt
Ärzte, die ohne medizinische Indikation allein aus religiösen Gründen einen nicht einwilligungsfähigen Jungen beschneiden, machen sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies gilt auch, wenn die Eltern des Jungen ihre Einwilligung für die Beschneidung erteilt haben. Das Landgericht Köln urteilte, dass Eltern nicht zu einer solchen Einwilligung berechtigt sein. Die körperliche Unversehrtheit überwiege die Grundrechte der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts. Es müsse abgewartet werden, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2012, 449 wird teils auch als „NStZ 12, 449“, „NStZ 2012, S. 449“ oder „NStZ 12, S. 449“ zitiert.