Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2012, 324
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2012, Seite: 324
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2012, 324:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.01.2012
- 4 StR 632/11 -
BGH zum "Schwarztanken": Tanken ohne zu Bezahlen ist als Betrug bzw. versuchter Betrug strafbar
Wer an einer Tankstelle Benzin tankt, ohne die Bereitschaft zu haben zu bezahlen, macht sich wegen Betrugs gemäß § 263 StGB strafbar. Wird der Tankvorgang vom Tankstelleninhaber oder dessen Personal nicht bemerkt, so liegt ein versuchter Betrug vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2012, 324 wird teils auch als „NStZ 12, 324“, „NStZ 2012, S. 324“ oder „NStZ 12, S. 324“ zitiert.