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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2009, 211
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2009, Seite: 211
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2009, 211:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom08.01.2009
- 4 StR 117/08 -
Schwarzfahren: Erlangen von Beförderungsleistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen
Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei den Eindruck erweckt, er besitze einen gültigen Fahrausweis, macht sich nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar. Ein Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2009, 211 wird teils auch als „NStZ 09, 211“, „NStZ 2009, S. 211“ oder „NStZ 09, S. 211“ zitiert.