Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2005, 707
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 707
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2005, 707:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom06.07.2005
- 2 ss OWi 177/05 -
Während des Autofahrens ist das Ablesen der Uhrzeit vom Handy verboten
Das Ablesen der Uhrzeit vom Handydisplay während des Autofahrens stellt eine Benutzung des Handys im Sinne vom § 23 Abs. 1a StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2005, 707 wird teils auch als „NStZ 05, 707“, „NStZ 2005, S. 707“ oder „NStZ 05, S. 707“ zitiert.