Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2005, 693
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 693
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2005, 693:
Kammergericht Berlin, Urteil vom12.08.2005
- (4) 1 Ss 93/04 (91/04) -
Beschimpfung eines uniformierten Polizeibeamten als "Clown" ist eine strafbare Beleidigung
Wird ein uniformierter Polizeibeamter als "Clown" bezeichnet, so stellt dies eine strafbare Beleidigung dar. Stellt sich die Äußerung zudem als bloße Schmähkritik heraus, ist sie von der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2005, 693 wird teils auch als „NStZ 05, 693“, „NStZ 2005, S. 693“ oder „NStZ 05, S. 693“ zitiert.