wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2005, 693

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 693

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2005, 693:

Kammergericht Berlin, Urteil vom12.08.2005
- (4) 1 Ss 93/04 (91/04) -

Beschimpfung eines uniformierten Polizeibeamten als "Clown" ist eine strafbare Beleidigung

Wird ein uniformierter Polizeibeamter als "Clown" bezeichnet, so stellt dies eine strafbare Beleidigung dar. Stellt sich die Äußerung zudem als bloße Schmähkritik heraus, ist sie von der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NStZ 2005, 693 wird teils auch als „NStZ 05, 693“, „NStZ 2005, S. 693“ oder „NStZ 05, S. 693“ zitiert.