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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 1990, 491
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 1990, Seite: 491
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 1990, 491:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 1990, 491 wird teils auch als „NStZ 90, 491“, „NStZ 1990, S. 491“ oder „NStZ 90, S. 491“ zitiert.