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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 1988, 275
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 1988, Seite: 275
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 1988, 275:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom21.08.1987
- 1 St 98/87 -
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Luftablassen aus einem Fahrradreifen
Wer aus einem Fahrradreifen Luft ablässt, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Denn darin liegt eine nicht nur geringfügige Gebrauchsbeeinträchtigung, da das Wiederaufpumpen körperlich anstrengend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 1988, 275 wird teils auch als „NStZ 88, 275“, „NStZ 1988, S. 275“ oder „NStZ 88, S. 275“ zitiert.