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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 1988, 275

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 1988, Seite: 275

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 1988, 275:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom21.08.1987
- 1 St 98/87 -

Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Luftablassen aus einem Fahrradreifen

Wer aus einem Fahrradreifen Luft ablässt, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Denn darin liegt eine nicht nur geringfügige Gebrauchs­beeinträchtigung, da das Wiederaufpumpen körperlich anstrengend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ 1988, 275 wird teils auch als „NStZ 88, 275“, „NStZ 1988, S. 275“ oder „NStZ 88, S. 275“ zitiert.




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