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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 2018, 243

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 243

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2018, 243:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.05.2018
- 3 StR 658/17 -

BGH: Würgen während der Vergewaltigung ist nicht zwingend schwere körperliche Misshandlung

Wird das Opfer während einer Vergewaltigung gewürgt, so liegt darin allein noch keine schwere körperliche Misshandlung und somit besonders schwere Vergewaltigung nach § 177 Abs. 8 Nr. 2 a) StGB. Vielmehr müssen entweder erhebliche Schmerzen oder die körperliche Integrität schwer beeinträchtigende Verletzungen vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 2018, 243 wird teils auch als „NStZ-RR 18, 243“, „NStZ-RR 2018, S. 243“ oder „NStZ-RR 18, S. 243“ zitiert.