Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2018, 219
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2018, 219:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom06.02.2018
- 2 StR 163/17 -
BGH: Unterlassene Belehrung über Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung begründet kein Beweisverwertungsverbot
Die unterlassene Belehrung über die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 136 Abs. 1 Satz 5 der Strafprozessordnung (StPO) führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Denn darin liegt kein gravierender Verfahrensverstoß, wie etwa bei der unterlassenen Belehrung über die Möglichkeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2018, 219 wird teils auch als „NStZ-RR 18, 219“, „NStZ-RR 2018, S. 219“ oder „NStZ-RR 18, S. 219“ zitiert.