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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 2018, 219

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 219

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2018, 219:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom06.02.2018
- 2 StR 163/17 -

BGH: Unterlassene Belehrung über Möglichkeit der Pflicht­verteidiger­bestellung begründet kein Beweis­verwertungs­verbot

Die unterlassene Belehrung über die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 136 Abs. 1 Satz 5 der Strafprozessordnung (StPO) führt nicht zu einem Beweis­verwertungs­verbot. Denn darin liegt kein gravierender Verfahrensverstoß, wie etwa bei der unterlassenen Belehrung über die Möglichkeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 2018, 219 wird teils auch als „NStZ-RR 18, 219“, „NStZ-RR 2018, S. 219“ oder „NStZ-RR 18, S. 219“ zitiert.