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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 81
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 81
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 81:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom05.09.2016
- 2 Ss 103/16 -
Strafbare Beihilfe eines Prüflings zum Geheimnisverrat bei Entgegennahme von Sachverhalts- und Lösungsskizzen für juristisches Staatsexamen
Nimmt ein Prüfungskandidat nach einer Bedenkzeit das Angebot des Referatsleiters eines Prüfungsamtes zur Übergabe von Sachverhalts- und Lösungsskizzen an, so macht er sich wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gemäß § 353 b Abs. 1 BGB strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 81 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 81“, „NStZ-RR 2017, S. 81“ oder „NStZ-RR 17, S. 81“ zitiert.