Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 389
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 389
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 389:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom07.08.2017
- IV-3 RBs 167/17 -
Kein Beweisverwertungsverbot aufgrund Geschwindigkeitsmessung durch unzuständige Behörde
Wird eine Geschwindigkeitsmessung durch eine unzuständige Behörde vorgenommen, so ergibt sich daraus kein Beweisverwertungsverbot. Der Betroffene einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss daher dennoch das Bußgeld zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 389 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 389“, „NStZ-RR 2017, S. 389“ oder „NStZ-RR 17, S. 389“ zitiert.