Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 188
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 188
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 188:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom26.04.2017
- 2 Ss-OWi 295/17 -
Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messdaten durch privaten Dienstleister ist unzulässig
Eine Geschwindigkeitsmessung sowie die Auswertung der Messdaten darf nicht durch einen privaten Dienstleister erfolgen. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist vielmehr Aufgabe staatlicher Hoheitsträger. Die Hinzuziehung Privater ist nur insoweit zulässig, solange die Verwaltungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 188 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 188“, „NStZ-RR 2017, S. 188“ oder „NStZ-RR 17, S. 188“ zitiert.