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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 13
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 13
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 13:
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom07.06.2016
- 2 Rv 45/16 -
Keine strafbare umweltgefährdende Abfallbeseitigung bei Lagerung von Altfahrzeugen zur Restaurierung
Es liegt keine nach § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB strafbare umweltgefährdende Abfallbeseitigung dar, wenn Altfahrzeuge zwecks Restaurierung gelagert werden. In diesem Fall sind die Fahrzeuge kein Abfall. Die Unwirtschaftlichkeit einer Restaurierung spielt bei Oldtimerfahrzeugen keine Rolle und kann daher nicht die Abfalleigenschaft begründen. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 13 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 13“, „NStZ-RR 2017, S. 13“ oder „NStZ-RR 17, S. 13“ zitiert.