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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2014, 125
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 125
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2014, 125:
Landgericht Potsdam, Beschluss vom09.01.2014
- 24 Qs 151/13 -
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Rechtsanwalt: Kein Anspruch eines Anwalts auf Gebühren und Auslagen bei Verteidigung in eigener Sache
Verteidigt sich ein Rechtsanwalt in eigener Sache im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, so steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Auslagen zu. Denn eine Selbstverteidigung ist im Rahmen eines Straf- und Bußgeldverfahrens unzulässig. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2014, 125 wird teils auch als „NStZ-RR 14, 125“, „NStZ-RR 2014, S. 125“ oder „NStZ-RR 14, S. 125“ zitiert.