Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2013, 318
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 318
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2013, 318:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom09.07.2013
- 1 RBs 78/13 -
Abstandsunterschreitung von 3 Sekunden darf mit Bußgeld geahndet werden
Eine Unterschreitung des im Straßenverkehr vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn die vorwerfbare Dauer der Unterschreitung mindestens 3 Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140 m beträgt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2013, 318 wird teils auch als „NStZ-RR 13, 318“, „NStZ-RR 2013, S. 318“ oder „NStZ-RR 13, S. 318“ zitiert.