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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 2012, 119

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2012, Seite: 119

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2012, 119:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom17.01.2012
- 1 Ws 504/11 -

Vor Gericht nicht aufgestanden: Ordnungshaft von 5 Tagen bei Weigerung der Erhebung zur Urteilsverkündung

Weigert sich ein Angeklagter in einem Strafprozess, sich vor der Urteilsverkündung zu erheben, kann das Gericht gegen ihn wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 2012, 119 wird teils auch als „NStZ-RR 12, 119“, „NStZ-RR 2012, S. 119“ oder „NStZ-RR 12, S. 119“ zitiert.




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