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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 1997, 379

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 1997, Seite: 379

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 1997, 379:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom19.12.1996
- 1 Ss 291/96 -

Durchfallerkrankung: Tempoüberschreitung auch bei heftigem Stuhlgang nicht erlaubt

Auch wer unter Durchfall leidet, muss sich grundsätzlich an bestehende Geschwindigkeits­beschränkungen halten. Zumindest muss der Betroffene aber, bevor er die erlaubte Höchst­geschwindigkeit überschreitet, prüfen, ob ein Halten am Seitenstreifen möglich ist, um seine Notdurft zu verrichten. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 1997, 379 wird teils auch als „NStZ-RR 97, 379“, „NStZ-RR 1997, S. 379“ oder „NStZ-RR 97, S. 379“ zitiert.



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