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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJ 1992, 135
Zeitschrift: Neue Justiz (NJ),
Jahrgang: 1992, Seite: 135
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJ 1992, 135:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -
BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung
Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJ 1992, 135 wird teils auch als „NJ 92, 135“, „NJ 1992, S. 135“ oder „NJ 92, S. 135“ zitiert.