wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJ 1992, 135

Zeitschrift: Neue Justiz (NJ),
Jahrgang: 1992, Seite: 135

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJ 1992, 135:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -

BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung

Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demon­strations­zwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJ 1992, 135 wird teils auch als „NJ 92, 135“, „NJ 1992, S. 135“ oder „NJ 92, S. 135“ zitiert.




Werbung