wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 568

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 568

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 568:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom22.03.2017
- BVerwG 5 C 4.16 und BVerwG 5 C 5.16 -

Durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Beihilfezahlung dürfen rückabgewickelt werden

Hat ein beihilfe­berechtigter Beamter seine Ehefrau ermächtigt, ihn in Beihilfe­angelegenheiten zu vertreten und hat diese ohne Kenntnis des Beamten, aber unter seinem Namen Beschäftigte der Beihilfestelle durch Bestechung oder arglistige Täuschung veranlasst, unrichtige Beihilfebescheide zu seinen Gunsten zu erlassen, können diese zurückgenommen werden. Auch können die aufgrund dieser Bescheide antragsgemäß auf das Konto der Ehefrau überwiesenen Beihilfeleistungen von dem Beamten grundsätzlich zurückgefordert werden, obwohl er von diesen Zahlungen keine Kenntnis hatte. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2018, 568 wird teils auch als „NJW 18, 568“, „NJW 2018, S. 568“ oder „NJW 18, S. 568“ zitiert.