wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 1276

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 1276

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 1276:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom02.01.2018
- 10 S 2000/17 -

Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung begründet allein keine Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung

Die Zugehörigkeit zur Reichs­bürger­bewegung begründet für sich allein genommen noch keine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinne der Nummer 7 der Anlage 4 zur Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV). Vielmehr müssen kognitive Defizite vorliegen. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom06.09.2017
- 5 AZR 382/16 -

BAG: Umkleide- und Wegezeiten stellen bei weißer Dienstkleidung von Pflegern vergütungs­pflichtige Arbeitszeit dar

Die weiße Dienstkleidung von Pflegern stellt eine auffällige Dienstkleidung dar, weil sie eine Zuordnung zu einem bestimmten Berufszweig ermöglicht. Daher sind die mit dem Anlegen der Dienstkleidung verbundenen Umkleide- und Wegezeiten vergütungs­pflichtige Arbeitszeit. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2018, 1276 wird teils auch als „NJW 18, 1276“, „NJW 2018, S. 1276“ oder „NJW 18, S. 1276“ zitiert.




Werbung