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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2016, 2799

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 2799

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 2799:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom03.05.2016
- 2 BvR 2349/15 -

BVerfG: Speicherung des DNA-Musters zur Identitäts­fest­stellung bedarf Wiederholungsgefahr für Straftaten von erheblicher Bedeutung

Soll die DNA eines Straftäters zur Identitäts­fest­stellung gemäß § 81 g der Strafprozessordnung (StPO) untersucht werden, so bedarf es einer Prognose­entscheidung dahingehend, dass die Gefahr der Begehung einer erneuten Straftat von erheblicher Bedeutung durch den Straftäter besteht. Wird diese Negativprognose nicht oder nur unzureichend begründet, so ist die Anordnung zur DNA-Identitäts­fest­stellung wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbst­bestimmungs­recht (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verfassungswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2016, 2799 wird teils auch als „NJW 16, 2799“, „NJW 2016, S. 2799“ oder „NJW 16, S. 2799“ zitiert.