Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 176
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 176
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 176:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.08.2015
- 1 StR 328/15 -
BGH: Pflicht zum Herbeirufen eines Notarztes trotz bewusster Selbstgefährdung infolge Drogenkonsums
Wer eine Flasche mit Gammabutyrolacton (GBL) in der Wohnung frei zugänglich stehen lässt, muss dafür einstehen, dass niemand durch den Konsum der Droge stirbt. Unterlässt er es daher einen Notarzt herbeizurufen und stirbt dadurch eine Person an den Konsum von GBL, macht er sich wegen Totschlags durch Unterlassen gemäß §§ 212, 13 StGB strafbar. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, dass der Konsument von GBL sich bewusst selbstgefährdet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 176 wird teils auch als „NJW 16, 176“, „NJW 2016, S. 176“ oder „NJW 16, S. 176“ zitiert.