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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 3588
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 3588
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 3588:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom10.09.2015
- 4 UF 13/15 -
Kein Anspruch auf Kindesunterhalt des erwerbsunfähigen Kindes aufgrund Nichtstellung des Antrags auf Grundsicherung
Ist ein Kind aufgrund einer Erkrankung in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten und ist eine Behebung dieses Zustandes voraussichtlich nicht vor Ablauf von drei Jahren zu erwarten (sog. Erwerbsunfähigkeit), so muss das Kind einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Kommt das erwerbsunfähige Kind dieser Obliegenheit nicht nach, führt dies zur Anrechnung fiktiver und bedarfsdeckender Einkünfte aus Sozialhilfe. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt dann. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 3588 wird teils auch als „NJW 15, 3588“, „NJW 2015, S. 3588“ oder „NJW 15, S. 3588“ zitiert.