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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2015, 2116

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 2116

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 2116:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.02.2015
- II ZB 12/14 -

BGH: Keine Löschung des früheren Vornamens aus Handelsregister nach Geschlechts­umwandlung

Hat sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechts­umwandlung unterzogen, kann er zwar die Berichtigung seines Vornamens im Handelsregister fordern. Unzulässig ist aber eine Löschung des früheren männlichen Vornamens. Soweit darin überhaupt ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des § 5 Abs. 1 des Trans­sexuellen­gesetzes (TSG) liegt, ist dieser aufgrund des Schutzes des Rechtsverkehrs hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2015, 2116 wird teils auch als „NJW 15, 2116“, „NJW 2015, S. 2116“ oder „NJW 15, S. 2116“ zitiert.