wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2015, 1451

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1451

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1451:

Bundesgerichtshof, Urteil vom27.01.2015
- VI ZR 548/12 -

BGH: Miterleben des Unfalltods der Ehefrau kann Schmerzens­geld­anspruch begründen

Entgeht ein Motorradfahrer knapp einem Zusammenstoß mit einem Pkw und muss er anschließend miterleben, wie der Pkw das Motorrad seiner Ehefrau erfasst und sie aufgrund der Kollision stirbt, so kann ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu stehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er infolge des miterlebten Unfalltodes einen Schockschaden erleidet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2015, 1451 wird teils auch als „NJW 15, 1451“, „NJW 2015, S. 1451“ oder „NJW 15, S. 1451“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung