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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1320
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1320
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1320:
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom25.02.2015
- 3 Ss OWi 160/15 -
Gefahr eines Auffahrunfalls durch nachfolgenden Verkehr rechtfertigt grundsätzlich keine Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Verkehr
Hält ein Autofahrer für längere Zeit nicht den erforderlichen Mindestabstand zum vorausfahrenden Verkehr ein, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet werden kann. Begründet der Autofahrer die Abstandsunterschreitung damit, dass andernfalls die Gefahr eines Auffahrunfalls durch den nachfolgenden Verkehr bestand, rechtfertigt dies nicht sein Verhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1320 wird teils auch als „NJW 15, 1320“, „NJW 2015, S. 1320“ oder „NJW 15, S. 1320“ zitiert.