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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1296
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1296
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1296:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.02.2015
- VIII ZR 175/14 -
Mieter mit Mietzahlungen in Rückstand: Vermieter darf Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos kündigen
Ist ein sozialhilfeberechtigter Mieter, obwohl er rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, nicht in der Lage pünktlich seine Mietzahlungen zu leisten und gerät er deshalb mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug, so darf der Vermieter auch in diesem Fall fristlos den Mietvertrag kündigen. Dies hat den Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1296 wird teils auch als „NJW 15, 1296“, „NJW 2015, S. 1296“ oder „NJW 15, S. 1296“ zitiert.