Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1124
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1124
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1124:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom23.09.2014
- 4 StR 92/14 -
BGH: Telefonat eines Fahrlehrers begründet keine Ordnungswidrigkeit wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
Telefoniert ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einem Mobiltelefon, so liegt keine nach § 23 Abs. 1a StVO verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons vor, solange der Fahrlehrer nicht in die Fahrt eingreift. Denn in diesem Fall gilt er nicht als Fahrzeugführer im Sinne der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom23.10.2014
- 9 C 5/14 -
Haftung des Schwimmbadbetreibers für Verletzungen aufgrund unkontrollierter Benutzung eines Spielgeräts
Kommt es zu Verletzungen von Badegästen aufgrund der unkontrollierten Benutzung eines Spielgeräts, so haftet der Schwimmbadbetreiber dafür, wenn das Gefährdungsrisiko offensichtlich ist. Den verletzten Badegästen ist jedoch ein Mitverschulden anzulasten, wenn für sie die Gefährlichkeit des Spielgeräts erkennbar war. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1124 wird teils auch als „NJW 15, 1124“, „NJW 2015, S. 1124“ oder „NJW 15, S. 1124“ zitiert.