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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2014, 3514

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3514

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3514:

Bundesgerichtshof, Urteil vom01.10.2014
- XII ZR 133/13 -

BGH zur Leistungspflicht eines Kindes beim Elternunterhalt: Taschengeld eines Ehegatten ist unter­halts­pflichtiges Einkommen

Ist ein Kind gegenüber seinen Eltern oder nur einem Elternteil unterhaltspflichtig, so ist grundsätzlich sein Taschengeldanspruch gegenüber seinem Ehegatten dem unter­halts­pflichtigen Einkommen zuzurechnen. Beim Unterhalt wird jedoch das Taschengeld nur in Höhe von 5-7 % des Familien­selbst­behalts sowie in Höhe der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengelds berücksichtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2014, 3514 wird teils auch als „NJW 14, 3514“, „NJW 2014, S. 3514“ oder „NJW 14, S. 3514“ zitiert.