Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 3514
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3514
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3514:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.10.2014
- XII ZR 133/13 -
BGH zur Leistungspflicht eines Kindes beim Elternunterhalt: Taschengeld eines Ehegatten ist unterhaltspflichtiges Einkommen
Ist ein Kind gegenüber seinen Eltern oder nur einem Elternteil unterhaltspflichtig, so ist grundsätzlich sein Taschengeldanspruch gegenüber seinem Ehegatten dem unterhaltspflichtigen Einkommen zuzurechnen. Beim Unterhalt wird jedoch das Taschengeld nur in Höhe von 5-7 % des Familienselbstbehalts sowie in Höhe der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengelds berücksichtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 3514 wird teils auch als „NJW 14, 3514“, „NJW 2014, S. 3514“ oder „NJW 14, S. 3514“ zitiert.